Aus diesen Anlagen kommt der Bürgerstrom

Unser Partner, die Bürgerwerke, bietet dir volle Transparenz bei der Stromherkunft: Als Kunde der Bürgerwerke weißt du ganz genau, aus welchen Anlagen dein vom TÜV und Grüner Strom Label geprüfter Ökostrom stammt. Erfahre mehr über die engagierten Bürger der Energiegenossenschaften und die Anlagen, die für die Bürgerwerkekunden sauberen Strom produzieren.

Der Strommix besteht aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft.

Für Informationen zu den einzelnen Anlagen haben die Bürgerwerke eine eigene, immer aktuelle Seite, auf die wir hier gerne verlinken.

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Fragen zur Versorgung mit Ökostrom

100 % Ökostrom bedeutet, dass der Strom, den die Bürgerwerke liefern, ausschließlich von Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Wir arbeiten vollständig ohne fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas und vollständig ohne Atomkraft. Dies bestätigen regelmäßig unabhängige Gutachter der Ökostrom-Label des TÜV Nord und des Grüner Strom Labels.

Der Strom der Bürgerwerke kommt zu 100 % aus Solar- und Windenergieanlagen in Bürgerhand und deutschen Wasserkraftwerken. Die Bürgerwerke stehen dabei für eine demokratische und unabhängige Energieversorgung. Mehr zu den Erzeugern der Bürgerwerke erfahrt Ihr hier.

Die ausführliche Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes findet Ihr hier.

Damit Strom als Ökostrom bezeichnet werden darf, muss ein Versorger sogenannte Herkunftsnachweise (häufig auch „Zertifikate“ genannt) vorweisen. Diese Herkunftsnachweise kann ein Versorger etwa von Betreibern erneuerbarer Energieanlagen erwerben. Das heißt aber nicht zwingend, dass auch konkret Strom aus diesen Anlagen über den Versorger an die Endkunden geliefert wird. Ein Versorger kann nämlich beliebigen „Graustrom“ an der Strombörse kaufen. Dieser Graustrom kann sowohl aus fossilen Kraftwerken, aus Atomkraftwerken als auch aus Erneuerbare- Energien-Anlagen stammen und kann durch den Zukauf von Zertifikaten mit einem „grünen“ Etikett versehen werden.

Wir verzichten ganz bewusst auf solche Geschäftspraktiken, da es sich hierbei aus unserer Sicht um Etikettenschwindel handelt.

Da die Bürgerwerke den Strom zum Teil aus Solar- und Windenergieanlagen beziehen, deren Erzeugung vom aktuellen Wetter abhängt, liefern Wasserkraftwerke die fehlenden Mengen.

Die Lieferung aus diesen Wasserkraftwerken ist dabei so organisiert, dass zu jedem Zeitpunkt genau die Menge geliefert wird, die gerade nicht durch unsere Solar- und Windenergieanlagen abgedeckt werden kann. Mit dieser vergleichsweise aufwändigen Praxis stellen wir sicher, dass wirklich zu jedem Zeitpunkt 100 % Erneuerbare Energien geliefert werden.

Fragen zum Vertrag und Wechsel

Solange Ihr möchtet! Mit dem Bürgerstrom-Vertrag genießt Ihr volle Flexibilität ohne Vertragsbindung. Ihr könnt jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. So definieren wir fair.

So wechselt Ihr einfach und sicher:

  • Schritt 1: Mit Hilfe des Ökostrom-Tarifrechners erfahrt Ihr den Tarif für Eure Region. Ihr könnt dabei wählen, ob Ihr bequem online wechselt oder den Auftrag zur Stromlieferung ausdruckt und an die auf dem Antrag genannte Adresse absendet.
  • Schritt 2: Die Bürgerwerke übernehmen alles Weitere für Euch. Sie kümmern sich von der Kündigung Eures bestehenden Vertrages bis hin zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber um alle weiteren Schritte.
  • Schritt 3: Ihr erhaltet eine Auftragsbestätigung inklusive Informationen zum Lieferbeginn und zur Abschlagshöhe.

Ja, an der Zuverlässigkeit Eurer Energieversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei technischer Umbauten erforderlich, sodass Eure Versorgung genauso sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Euch weiterhin mit Strom oder Gas beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Ihr mit Strom versorgt seid.

Alle benötigten Informationen findet Ihr auf der letzten Jahresendabrechnung Eures bisherigen Stromversorgers.

Nein, die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch den örtlichen Netzbetreiber. Für den Wechsel braucht Ihr lediglich die Zählernummer.

Ja. Ihr könnt schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür nutzt ihr einfach unseren Ökostrom-Tarifrechner. Die Bürgerwerke kündigen Euren Vertrag in Eurem Namen und beliefern Euch zum nächstmöglichen Termin. Ihr erhaltet eine Mitteilung über das genaue Datum, sobald es von Eurem bisherigen Versorger bestätigt wurde. 

Nein. Wenn Ihr zu Bürgerstrom für das Münsterland wechselt, übernehmen die Bürgerwerke alles Weitere für Euch. Dazu gehört auch die Kündigung bei Eurem Altversorger.

Kontakt
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Kontakt:

Fragen zum Bürgerstrom? Dies ist die Info-Hotline bei den Bürgerwerken:

Telefon: 06221 39289 20

Mo - Fr, 8:30 - 17:30 Uhr

www.buergerwerke.de

 

Uns Visioneere erreichst du wie folgt:

Email: kontakt@buergerstrom-muensterland.de

Telefon: +49 (0)170 4190206

Wann?

Immer, aber am besten nachmittags, abends und am Wochenende.

 

 

Wir freuen uns von euch zu hören,

Marcel und Rüdiger